Rechtstipps Miete / Immobilien

Baulärm als Mietminderungsgrund

Girokonto

Kostenloses Girokonto!
Ist Ihr Girokonto kostenlos, bietet guten Service, Flexibilität beim Online-Banking und eine solide Guthabenverzinsung? Falls nicht, dann informieren Sie sich hier über Alternativangebote! » weiter…

Zahnzusatzversicherung

Zahnzusatzversicherung
Guter Zahnersatz, Implantate und Inlays sind teuer, denn die Krankenkassen zahlen längst nicht mehr alles. Jetzt informieren und mit einer Zusatzversicherung für alle Fälle vorsorgen! » weiter…

Günstige Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherung
Keine Angst mehr vor den zum Teil großen finanziellen Belastungen eines Rechtsstreits. Vorausgesetzt Sie haben den passenden Rechtsschutz parat. Informieren Sie sich unverbindlich! » weiter…

Nachdem wir vor kurzem die Frage behandelt haben, inwieweit Verkehrslärm als Grund für eine Mietminderung in Frage kommt, geht es im aktuellen Fall um die Beeinträchtigung der Mieter durch Baulärm. Sofern es sich um eine längerfristige und tatsächliche Beeinträchtigung der Wohnqualität handelt, kann das schon ein Mietminderungsgrund sein. Wenn beispielsweise das Mietshaus länger als ein Jahr eingerüstet ist und Balkone sowie Loggia nur eingeschränkt begehbar sind, kann im Ernstfall eine Mietminderung von bis zu 30 Prozent geltend gemacht werden. Besonders dann, wenn die Mieter noch durch ständigen Lärm auf Grund von Maurer- oder Abbrucharbeiten gestört werden. Allerdings sind derartige Entscheidungen nicht als allgemeingültig anzusehen, sondern einzelfallbezogen und eher die Ausnahme, da für die Befürwortung der Mietminderung immer jeweils die konkreten Umstände geprüft werden müssen.

siehe hierzu auch: Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Altona, AZ: 317 C 198/07

Weitere Rechtstipps aus dem Bereich Miete / Immobilien:


» Alle Rechtstipps zum Thema Miete / Immobilien