Ratgeber Reise
Austausch des Reiseteilnehmers vor Reisebeginn
Solange eine Reise noch nicht endgültig angetreten wurde, kann der Teilnehmer vom Reiseveranstalter verlangen, dass an seiner statt eine andere Person die Reise antritt. Und der Reiseveranstalter hat das zu akzeptieren, denn dieser Anspruch ist gesetzlich festgeschrieben. Es gibt nur wenige klar formulierte und plausible Ausnahmegründe, bei denen der Veranstalter die Ersetzung des Reisenden verweigern kann. So zum Beispiel wenn der Ersatzmann offensichtlich nicht den Anforderungen der Reise genügt. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Tauchurlaub gebucht wurde, der Ersatzteilnehmer aber über keinerlei Taucherfahrung verfügt. Ein anderes Beispiel wäre, wenn ein Erwachsener bei einer Jugendreise für ein Kind einspringen möchte. Oder aber der Ersatzmann kann bestimmte Impfungen nicht vorweisen oder darf aus behördlichen Gründen das Land nicht verlassen. Falls kein solcher Grund vorliegt und der Reiseveranstalter die Ersatzperson dennoch nicht akzeptiert, kann der Reisende Schadensersatz einfordern.
siehe hierzu: Urteil des Amtsgerichts Leipzig, AZ: 109 C 6537/06
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