Rechtstipps Reisen
Ausstattung von Ferienhäusern
In der Beschreibung las sich das alles wunderbar, doch vor Ort angekommen, entpuppt sich das idyllische Ferienhaus mit der tollen Ausstattung, das kürzlich erst renoviert wurde, als heruntergekommene Bruchbude. In solchen Fällen kann das ein Reisemangel sein, der eine entsprechende Schadensersatzforderung an den Veranstalter der Reise begründet. Es kommt natürlich immer auf den Einzelfall an und darauf, wie stark die tatsächliche Ausstattung von der Beschreibung abweicht. Ist allerdings von einem kürzlich renovierten Bad die Rede und stellt sich dann vor Ort heraus, dass an der Badeinrichtung seit 20 Jahren nichts mehr getan wurde und an der Badewanne gefährliche scharfe Kanten vorhanden sind, dann ist der Sachverhalt relativ eindeutig. Wichtig ist, dass die Mängel genau dokumentiert werden, am besten mit Fotos, da nur so später bei der Mängelanzeige gegenüber dem Veranstalter die Beanstandungen nachgewiesen werden können. Im beschriebenen Fall war diese Mängelanzeige aber gar nicht notwendig, da der Veranstalter das Objekt ausgeschrieben hat, ohne sich über den tatsächlichen Zustand zu informieren. Der Urlauber bekam vom Gericht eine Reisepreiserstattung von 20 Prozent zugebilligt.
siehe hierzu auch: Urteil des Amtsgerichts Neuruppin, AZ: 43 C 6/07
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