Rechtstipps und Ratgeber zu Versicherungen

Alleinfahrer-Tarife bei der Kfz-Versicherung

Private Krankenversicherung (PKV) - jetzt vergleichen!

Private Krankenversicherung
Informieren Sie sich unverbindlich über die Leistungen der privaten Krankenversicherung. Vergleichen Sie zahlreiche Anbieter. Wechseln Sie noch heute und sparen Sie dabei bares Geld. » weiter…

Betriebshaftpflicht

Betriebshaftpflicht
Schadensersatzansprüche können Firmen schnell ruinieren. Treffen Sie entsprechende Vorkehrungen, sichern Sie Ihr Unternehmen mit einer Haftpflichtversicherung entsprechend ab! » weiter…

Altersvorsorge mit Riester Rente Fonds

Riester Fondssparplan
Schließen Sie Ihre persönliche Rentenlücke und sichern Sie sich die staatliche Förderung. Fordern Sie einen unabhängigen und kostenlosen Anbietervergleich zur Riester-Rente an! » weiter…

Um bei den Versicherungsbeiträgen ein bisschen Geld zu sparen, nutzen viele Autofahrer besondere Klauseln in den Versicherungsbedingungen der Kfz-Versicherung. Eine dieser Spezialvereinbarungen sind so genannte Alleinfahrer-Tarife, bei denen nur der Halter selbst als Fahrer für das Kraftfahrzeug eingetragen wird. Problematisch wird es für den Versicherten, wenn nicht er sondern dessen Ehefrau oder Kinder mit dem Auto fahren und einen Unfall verursachen. Dies stellt ganz klar einen Verstoß gegen die Versicherungsbedingungen dar und es besteht demnach kein Versicherungsschutz. Je nach Versicherung und konkreter Vertragsgestaltung können in diesem Fall Vertragsstrafen erhoben werden, Leistungen gekürzt werden oder die Zahlung sogar komplett verweigert werden. In einigen Fällen zeigt sich die Autoversicherung kulant indem sie "nur" den Vertrag auf einen normalen Tarif umstellt und zusätzliche Beiträge nachfordert. Gerade bei Alleinfahrer-Tarifen sollte man sich daher vorab genau informieren, unter welchen Bedingungen ausnahmsweise eine fremde Person den versicherten Pkw fahren darf, ohne den Versicherungsschutz zu risikieren. Normalerweise machen die Versicherungsgesellschaften zumindest in Notfallsituationen eine Ausnahme, z.B. wenn der eingetragene Fahrer auf Grund einer Fußverletzung nicht selbst ins Krankenhaus fahren kann. Der Rahmen für diese Notfallsituationen ist jedoch sehr eng gefasst. Fahruntauglichkeit wegen erhöhtem Alkoholkonsum gehört beispielsweise nicht dazu. Darüber hinaus müssen Alleinfahrer-Tarife nicht zwingend die günstigste Variante bei der Kfz-Versicherung darstellen. Kfz-Tarife sind sehr unübersichtlich, so dass es durchaus sein kann, dass bei geschickter Kombination einzelner Kriterien (wie z.B. eigene Garage, Beschäftigung im öffentlichen Dienst usw.) ein Tarif resultiert, der günstiger ist, als der Alleinfahrer-Tarif. So oder so kommen Autofahrer nicht umhin, die Angebote verschiedener Autoversicherungen zu vergleichen und dabei genau die für sie zutreffenden Kriterien zu berücksichtigen.

Weitere Tipps zu Rechtsthemen rund um Versicherungen:


» Alle Rechtstipps aus dem Bereich Versicherungen