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Abrechnungsfehler in der Betriebskostenabrechnung

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Jede dritte Betriebskostenabrechnung in Deutschland ist falsch. Allerdings kann ein Mieter selbst bei einer offensichtlich falschen Position diese einfach pauschal ohne nähere Erklärung bestreiten. Können die Fehler nicht genauer erläutert werden, dann bleibt die Behauptung, dass die Abrechnung falsch sei vor Gericht ohne Auswirkung. Um genau angeben zu können, was gegen eine erstellte Nebenkostenabrechnung des Vermieters spricht, muss der Mieter zuvor zwingend die zugehörigen Belege geprüft haben. Wenn der Mieter auf sein recht zur Einsichtnahme verzichtet, dann ist dies sein Problem. der Vermieter ist jedenfalls nicht verpflichtet dem Mieter irgendwelche Belege unaufgefordert zuzsenden. Kommt es zu einem Rechtsstreit hat in einem solchen Fall der Vermieter die besseren Karten. Er kann, obwohl die Abrechnung falsch ist, eine Nachforderung durchsetzen, sofern der Mieter seine pauschales Bestreiten der Betriebskostenabrechnung nicht irgendwie näher erklären kann.

siehe hierzu: Urteil des Amtsgerichts Oldenburg, AZ: E4 C 4229/07

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