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Höhere Versicherungssummen bei der Kfz-Haftpflichtversicherung

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Opfer von schweren Verkehrsunfällen können eine Entschädigung vom Verursacher des Unfalls sowohl für entstandene Personen- als auch für Sachschäden erhalten. In welchem Rahmen sich die Entschädigung bewegt ist gesetzlich geregelt. Im Zuge der Umsetzung einer EU-Richtlinie wurden kürzlich die Versicherungssummen im Pflichtversicherungsgesetz angehoben. Unfallopfer können demnach bis zu 7,5 Millionen Euro von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers erhalten (vorher war die Entschädigungssumme auf 2,5 Millionen Euro begrenzt). Versicherte sollten diese Änderung beim Abschluss ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung bedenken und gegebenefalls in einen Tarif mit höherer Versicherungssumme für Personenschäden wechseln. Bei Sachschäden an Gepäck, Kleidung, Ladung wurde die Mindestversicherungssumme von 500.000 Euro auf 1 Million Euro je Unfall angehoben. Veränderungen gab es auch bei den Schadenersatzsummen in Fällen der Gefährdungshaftung, also bei Unfällen, die durch Autos ausgelöst wurden, an denen aber niemand schlud war. Hier betragen die neuen Entschädigungssummen für Personenschäden 5 Millionen Euro (zuvor 3 Millionen Euro) und für Sachschäden 500.000 Euro (zuvor 300.000 Euro).

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