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Riester-Rente muss wahrscheinlich überarbeitet werden
Bei den gesetzlichen Regelungen zur Riester-Rente muss aller Voraussicht nach in Zukunft noch einmal nachgebessert werden. Vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg hatte die Europäische Union (EU) gegen die deutschen Gesetze zur Förderung der privaten Altersvorsorge (besser bekannt unter dem Namen: Riester Rente) geklagt. Mittlerweile hat der Generalstaatsanwalt seinen Schlussantrag abgegeben und die Anklagepunkte noch einmal bekräftigt. Hauptkritikpunkt ist unter anderem die Vorschrift, dass die Riester-Förderung nur an Personen gezahlt werden darf, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind. Damit werden nach Auffassung der EU Arbeitnehmer, die in Grenznähe arbeiten, diskriminiert. Ebenso ist es nach Meinung der Kommission unzulässig, dass das im Rahmen eines Riester-Vertrages angesparte Kapital nur für die Anschaffung von Wohneigentum innerhalb Deutschlands verwendet werden darf (sog. Wohn-Riester). Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Regelung, dass bei einem Wegzug aus Deutschland die staatliche Zulage zurückbezahlt werden muss. Experten gehen davon aus, dass die Klage erfolgreich sein wird und die deutsche Regierung das Gesetz nachbessern muss, denn bislang sind die Richter in der Regel der Empfehlung des Generalstaatsanwaltes gefolgt.
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