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Rehabilitation als Pflichtleistung bei der gesetzlichen Krankenversicherung

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Seit Anfang April 2007 müssen die gesetzlichen Krankenkassen Rehabilitationsleistungen im stationären und ambulanten Bereich genehmigen und auch bezahlen, sofern diese medizinisch notwendig sind. Bislang lag es im Ermessen der jeweiligen Krankenkasse, ob sie die Kosten für eine Reha-Maßnahme übernimmt, oder nicht. In den Katalog der Pflichtleistungen wurden in diesem Zusammenhang nicht nur Rehabilitationsmaßnahmen nach schweren Erkrankungen, sondern auch die geriatrische Rehabilitation bei älteren Menschen mit aufgenommen. Sofern nicht die gesetzliche Unfallversicherung oder die Rentenversicherung bereits für eine Rehabilitationsmaßnahme zuständig sind, kann der Patient sogar die Einrichtung für die Maßnahme auswählen, sofern sie sich an bestimmten Standards orientiert. Anfallende Mehrkosten im Vergleich zu den Einrichtungen, mit denen die jeweilige gesetzliche Krankenkasse einen Versorgungsvertrag abgeschlossen hat, muss der Versicherte jedoch aus der eigenen Tasche bezahlen.

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