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Neuregelung der Wohnungsbauprämie ab 2009
Zum Jahresbeginn 2009 wird das neue Eigenheimrentengesetz in Kraft treten und damit einige Neuregelungen der staatlichen Wohnungsbauförderung. Ab diesem Zeitpunkt wird die Wohnungsbauprämie nur noch gewährt, wenn die angesparten Prämien später auch für wohnungswirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden. Der Bausparer muss also sein angespartes Guthaben und die Prämie beispielsweise in einen Hauskauf oder einen Wohnungskauf investieren bzw. zur Sanierung oder Modernisierung von eigenen Immobilien nutzen. Die Wohnungsbauprämie beträgt jährlich 8,8 Prozent der Sparleistung des Bausparvertrages. Legt man die maximale Sparleistung von 512 Euro zugrunde, so ergeben sich 45 Euro bzw. 90 Euro bei Verheirateten jährlich. Die Prämie wird nur ausbezahlt, wenn das zu versteuerende Einkommen einen bestimmten Grenzwert im Jahr nicht überschreitet (25.600 Euro bei Ledigen bzw. 51.200 Euro bei Verheirateten). Jugendliche unter 25 Jahren können weiterhin die flexiblere alte Regelung nutzen, allerdings nur einmal im Leben. Wer nicht unter die Neuregelung der Wohnungsbauprämie fallen möchte, sollte noch bis Dezember 2008 einen Bausparvertrag nach den alten Regelungen abschließen. Später kann man immer noch entscheiden, ob man tatsächlich ein Haus bauen oder kaufen will. Für diesen Fall hätte man dann zumindest bereits ein wenig Eigenkapital angespart und das Anrecht auf zinsgünstige Bauspardarlehen erworben.
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