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Neues Rechtsdienstleistungsgesetz bringt Vorteile für Kfz-Werkstätten
Das gerade in Kraft getretene Rechtsdienstleistungsgesetz bringt nicht nur Veränderungen für Rechtsanwälte mit sich. (Anwälte dürfen ja nun ihr Honorar in bestimmten Fällen mit dem Mandanten selbst aushandeln). Auch andere Berufsgruppen profitieren davon. So durften Kfz-Werkstätten bislang bei Unfallschäden ihre Kunden nicht zur Vorgehensweise bei der Schadensabwicklung beraten und neben den normalen Werkstattdienstleistungen zusätzlich rechtlich beratend zur Seite stehen. Mit dem neuen Gesetz dürfen Autowerkstätten solche Dienstleistungen nun anbieten. Für den Kunden bringt diese Neuerung viele Vorteile. Er bekommt sein Auto nach wie vor repariert, kann aber nun zusätzlich gleich an Ort und Stelle ausführliche Informationen über die Schadensabwicklung mit seiner Kfz-Versicherung erhalten oder, falls die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt ist, eine erste rechtliche Beratung zum weiteren Vorgehen bekommen. Inwieweit Kfz-Werkstätten derartige Dienstleistungen tatsächlich anbieten werden, steht auf einem anderen Blatt. Da erhöhte Serviceleistungen aber nicht nur für die Kunden, sondern auch für die Werkstatt Vorteile bringen sollten, werden sich sicherlich immer mehr Betriebe mit dieser Problematik beschäftigen.
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