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Neue Versicherungsbestätigung für die Kfz-Haftpflichtversicherung
Vor der Zulassung eines neuen Pkw oder Motorrad muss der Halter zunächst unbedingt eine entsprechende Kfz- bzw. Motorradversicherung abschließen. Bislang war es üblich, dass der Versicherte dann eine Pappkarte mit der Bestätigung der Versicherung erhält, die er bei der örtlichen Zulassungsstelle vorzulegen hatte. Im Zuge der zunehmenden Vernetzung hat in diesem Bereich nun ebenfalls das Online-Zeitalter Einzug gehalten und so wird seit März 2008 die Versicherungsbestätigung für die Kfz-Zulassung online durchgeführt, indem das Versicherungsunternehmen beim Vertragsabschluss einen siebenstelligen Ziffern- und Buchstabencode vergibt, den die Zulassungsstellen dann online auf Gültigkeit überprüfen können. Bis das Verfahren komplett umgestellt ist, bleibt die alte Pappkarte gültig, die neue Online-Bestätigungsnummer wird darauf aber bereits vermerkt. Der Versicherungsschutz und die Zulassung bleiben weiterhin zunächst nur vorläufig. Bezahlt der Versicherte innerhalb von zwei Wochen seinen Beitrag nicht, muss die Kfz-Haftpflichtversicherung dies sofort an die Zulassungsstelle melden und das Fahrzeug stillgelegt werden. Unfälle mit einem nicht zugelassenen und unversicherten Fahrzeug können nicht nur sehr teuer werden, sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
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