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Beiträge zur Krankenversicherung besser von der Steuer absetzbar

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Ein neues Gesetz soll ab 2010 deutliche Vorteile für Krankenversicherte mit sich bringen. Beiträge für die gesetzliche oder Private Krankenversicherung können bislang bei der Einkommenssteuer als sonstige Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden. Allerdings nur bis zu einem Höchstbetrag (2.400 Euro für Ledige bzw. 4.800 Euro für Verheiratete), welcher außerdem noch für die anderen Versicherungsbeiträge ausreichen muss. Dieses Vorgehen hatte das Bundesverfassungsgericht in einem älteren Verfahren als nicht verfassungskonform angemahnt und die Vertreter der Bundesregierung zur Nachbesserung aufgefordert.

Mit der neuen Regelung können nunmehr die Beiträge zur gesetzlichen und zur privaten Krankenversicherung fast vollständig abgesetzt werden. Allerdings wird jeweils nur der normale Grundtarif anerkannt. Zusatzleistungen, wie Tarife mit Anspruch auf Krankentagegeld oder Beiträge für Krankenzusatzversicherungen (z.B. Zahnzusatzversicherung) dürfen nicht geltend gemacht werden. Bei freiwillig gesetzlich versicherten Selbstständigen dürfen demnach die Kassenbeiträge zu 100 Prozent abgesetzt werden, bei normalen Arbeitnehmern jedoch nur zu 96 Prozent. Für die private Krankenversicherung gilt diese Bestimmung analog. Der Teil, der Versicherungsprämie, der für zusätzliche Leistungen, wie Einbettzimmer oder Brillenersatz aufgewendet wird, darf nicht mit angegeben werden. Zur Ermittlung des korrekten Anteils werden vermutlich in nächster Zeit entsprechende Pauschalbeträge im Rahmen einer Rechtsverordnung verbindlich festgelegt werden. Der Basistarif der Privaten Krankenversicherung darf allerdings zukünftig in jedem Fall in voller Höhe abgesetzt werden.

Wie bisher können im Rahmen der Einkommenssteuer nur selbst gezahlte Beiträge geltend gemacht werden. Der Arbeitgeberanteil bleibt dagegen unberücksicht. Neben der Krankenversicherung dürfen ebenfalls Aufwendungen für die Pflegeversicherung angeführt werden. Andere Versicherungsprämien, z.B. für eine private Unfallversicherung können dann jedoch nicht mehr abgesetzt werden. Falls es durch diese Neuregelung zu Nachteilen kommen sollte, gibt es bis 2019 noch eine Übergangsregelung, bei der das alte Recht weiterhin gilt. Am meisten von der Gesetzesänderung werden Menschen profitieren, die entweder hohe Krankenversicherungsbeiträge leisten müssen oder eine hohe persönliche Steuerlast aufweisen.

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