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Krankenkassen schreiben Hilfsmittel aus
Die Gesundheitsreform zieht weitere Kreise und verpflichtet die gesetzlichen Krankenkassen zum sparen. Das gilt auch beim Kauf von Hilfsmitteln, also Rollstühlen, Gehhilfen, Hörgeräten, orthopädischen Schuheinlagen oder ähnlichem. Ab 2009 müssen diese Hilfsmittel öffentlich ausgeschrieben werden und anschließend bekommt der günstigste Anbieter den Zuschlag. Grundsätzlich kann sich jedes Unternehmen an dem Verfahren beteiligen, aber höchstwahrscheinlich werden die großen Firmen das Rennen machen. Allerdings ist zu befürchten, dass die billigsten Produkte auch vergleichsweise minderwertig sind. Bis zum Jahresende gilt noch eine Übergangsfrist, danach bekommen Ärzte und Patienten von ihrer Krankenkasse vorgeschrieben, von wem ein Hilfsmittel bezogen werden darf. Wer seine Hilfsmittel weiterhin selbst auswählen möchte und die Kosten trotzdem von der Krankenkasse übernommen werden sollen, für den bleibt wohl nur der Wechsel in eine private Krankenversicherung oder der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung.
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