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Krankengeldanspruch für Selbständige entfällt

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Neben der sehr wahrscheinlichen Beitragserhöhung für alle Versicherten hält die Gesundheitsreform noch eine Überraschung ganz speziell für Selbständige bereit. Zum Ende des Jahres wird nämlich der bisherige Krankengeldanspruch im Krankheitsfall bei Selbständigen, die sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert haben, ersatzlos gestrichen. Alle Selbständigen haben nun die Möglichkeit es entweder auf den Ernstfall ankommen zu lassen, oder sich um Ersatz in irgendeiner Form zu bemühen. Diese Absicherung ist allerdings in jedem Fall mit zusätzlichen Kosten verbunden. Wer in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben möchte, kann in einen Wahltarif wechseln. Damit verpflichtet sich der Selbständige aber für drei Jahre und verzichtet während dieser Zeit auf Kündigungs- bzw. Wechselmöglichkeiten. Der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung ist eine weitere Option. Nicht zuletzt besteht die Möglichkeit für den Selbständigen sich in einer privaten Krankenversicherung zu versichern.

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