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Kanzlerin gibt Garantie für Spareinlagen
Obwohl Deutschland bereits ein sehr gutes Einlagensicherungssystem für Banken und Kreditinstitute besitzt, hat die Kanzlerin zugesichert, dass die Spareinlagen der Deutschen in jedem Falle sicher seien, falls trotz aller Sicherungssystem ein Institut in eine Schieflage geraten sollte. Im Ernstfall würde das Bedeuten, dass die Bundesregierung etwa 1.600 Milliarden Euro locker machen müsste - eine unvorstellbare Summe. Nicht nur deshalb halten viele Experten diese Garantie für eine reine Absichtserklärung bzw. ein leeres Versprechen, dass sich nicht per Gesetz verankern oder gar juristisch einklagen lässt. Wichtig ist für den Verbraucher zu wissen, dass die Staatsgarantie auch lange nicht für sämtliche Banken gilt und nicht alle Anlageformen einschließt.
Die Staatsgarantie umfasst nur Spareinlagen (Sparbücher, Tagesgeldkonten), Termineinlagen (Festgeld, Termingeld) und normale Girokontoguthaben. Anlageformen wie Anleihen, Inhaberschuldverschreibungen, Zertifikate, Aktien oder andere Kapitalanlagen sind nicht betroffen. Ebenso gilt das Versprechen nur für Privatpersonen, die Konten von Unternehmen, Selbständigen, Freiberuflern, Treuhändern usw. sind nicht abgesichert. Banken, die der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) angeschlossen sind, unterliegen der Garantie in jedem Fall. Das sind die meisten der deutschen Privatbanken, aber nicht alle. Einige Ableger ausländischer Banken, wie die GarantiBank, Denizbank oder die Credit Europe Bank sind nicht von der Kanzlergarantie eingeschlossen, in einigen Fällen gibt es aber von der Regierung des Mutterlandes der Bank eine ähnliche Garantie wie von der Bundesregierung. Welche Banken aktuell der Entschädigungseinrichtung angeschlossen sind, kann man hier erfahren.
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