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Höhere Versicherungspflichtgrenze bei der Krankenversicherung

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Im Zuge der Gesundheitsreform wurden die Größen für die Versicherungspflichtgrenze von der Bundesregierung ebenfalls mit angepasst. Seit Beginn diesen Jahres sind privat krankenversicherte Arbeitnehmer, deren jährliches Einkommen 48.150 Euro unterschreitet in der gesetzlichen Krankenversicherung und der Pflegeversicherung versicherungspflichtig. Bisher lag diese Grenze bei 47.700 Euro. Für Versicherte, die schon seit 2002 in der privaten Krankenversicherung versichert gewesen waren, gilt eine niedrigere Grenze von 43.200 Euro (bisher 42.750 Euro). Die Rückkehr von Menschen, die älter als 55 Jahre sind, ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wer umgekehrt von der gesetzlichen Krankenkasse in die private Krankenversicherung wechseln möchte, darf dies nur, wenn er in drei aufeinanderfolgenden Jahren mehr verdient hat, als in der Versicherungspflichtgrenze angegeben ist.

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