Nachrichten, News
Höhere Versicherungspflichtgrenze bei der Krankenversicherung
Im Zuge der Gesundheitsreform wurden die Größen für die Versicherungspflichtgrenze von der Bundesregierung ebenfalls mit angepasst. Seit Beginn diesen Jahres sind privat krankenversicherte Arbeitnehmer, deren jährliches Einkommen 48.150 Euro unterschreitet in der gesetzlichen Krankenversicherung und der Pflegeversicherung versicherungspflichtig. Bisher lag diese Grenze bei 47.700 Euro. Für Versicherte, die schon seit 2002 in der privaten Krankenversicherung versichert gewesen waren, gilt eine niedrigere Grenze von 43.200 Euro (bisher 42.750 Euro). Die Rückkehr von Menschen, die älter als 55 Jahre sind, ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wer umgekehrt von der gesetzlichen Krankenkasse in die private Krankenversicherung wechseln möchte, darf dies nur, wenn er in drei aufeinanderfolgenden Jahren mehr verdient hat, als in der Versicherungspflichtgrenze angegeben ist.
Weitere Nachrichten:
- • Bund emittiert neue Tagesanleihe
- • Entschädigung bei Unfällen mit fahrbaren Arbeitsmaschinen
- • Höhere Versicherungssummen bei der Kfz-Haftpflichtversicherung
- • Neue Versicherungsbestätigung für die Kfz-Haftpflichtversicherung
- • Rehabilitation als Pflichtleistung bei der gesetzlichen Krankenversicherung
- • Hausratversicherung besitzen die Deutschen am häufigsten
- • Krankenkassen schreiben Hilfsmittel aus
- • Finanztest testet Zahnzusatzversicherungen
- • Zahl der Versicherten bei großen gesetzlichen Krankenkassen steigend
- • Riester-Rente muss wahrscheinlich überarbeitet werden
- • Private Krankenversicherung mit Rückgang der Mitgliederzahlen
- • Beiträge zur Krankenversicherung besser von der Steuer absetzbar
- • Europäische Zentralbank senkt Leitzins
- • Geänderte Besteuerung von Lebensversicherungen



Start
AGB
Impressum
Kontakt
zum Seitenanfang
2008-2009 Finareo.de
