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Gesundheitsreform - Änderungen zum Jahresende

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Ab November 2008 wird es die ersten deutlich spürbaren Veränderungen auf Grund der Gesundheitsreform geben. Dann soll nämlich ein einheitlicher Beitragssatz für alle Krankenkassen festgelegt werden. Das hat zur Folge, dass die Kassen, welche bislang sparsam gewirtschaftet haben und einen niedrigen Beitragssatz angeboten haben, ab November die Beiträge deutlich anheben werden. Der bei Experten äußerst umstrittene Gesundheitsfonds soll dann Anfang nächsten Jahres starten und den einheitlichen Beitragssatz von allen Kassenmitgliedern einziehen. bei der Rückverteilung des eingenommenen Geldes auf die Kassen soll besonders die Mitgliederstruktur eine wichtige Rolle spielen. Die Kassen, die viele junge und gesunde Mitglieder haben, bekommen weniger Geld als Krankenkassen mit älteren Versicherten und Mitgliedern, die öfter krank sind. Wenn eine gesetzliche Krankenversicherung nicht mit dem Geld auskommt, dass sie vom Gesundheitsfonds erhält, darf sie einen Aufschlag auf den festen einheitlichen Beitragssatz von ihren Mitgliedern verlangen. Genauso können gut wirtschaftende Kassen Abschläge vom Einheitssatz vornehmen. Zusätzlich werden zum Jahresbeginn 2009 verschiedene Spezialkrankenkassen (wie die Seekrankenkasse) für alle Versicherten geöffnet und die Ärzte müssen sich an eine neue Gebührenordnung gewöhnen. Die tritt nämlich auch am 1. Januar in Kraft.

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