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Geänderte Besteuerung von Lebensversicherungen
Ab dem 1. April gelten für neu abgeschlossene Lebensversicherungen strengere Besteuerungs-Regeln. Bislang musste in der Regel bei einer Kapitallebensversicherung nur die Hälfte der erwirtschafteten Erträge am Ende der Laufzeit mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Das macht den Abschluss einer Lebensversicherung nach wie vor lohnenswert, denn Abgeltungssteuer wie bei anderen Geldanlagen fällt hier nicht an. Ab April gelten jedoch strengere Grundsätze, was im Sinne der Steuergesetze als Lebensversicherung gilt und was eher den gewöhnlichen Kapitalanlagen zuzuordnen ist und damit der Abgeltungssteuer unterliegt. Nach den neuen Bestimmungen darf eine Lebensversicherung nicht mehr nur reine Geldanlage sein, sondern muss darüber hinaus eine gewisse Mindestabsicherung für die Hinterbliebenen bieten (wie bei einer traditionellen Risiko-Lebensversicherung). Die geforderte Höhe der Risikoabsicherung orientiert sich entweder an den einbezahlten Beiträgen, an der garantierten Rente oder am Zeitwert der Versicherung.
Alle Neuverträge, die den geforderte Mindest-Risikoschutz nicht bieten, unterliegen bei Fälligkeit gnadenlos der Abgeltungssteuer. Versicherte, die bereits eine Kapitallebensversicherung besitzen haben nichts zu befürchten, denn für sie gilt weiterhin die bisherige Rechtslage. Selbst Neukunden haben nicht allzuviel zu befürchten, denn die meisten Versicherungen erfüllen bereits jetzt die Anforderungen an den Risikoschutz. Überhaupt werden die Lebensversicherungen ganz genau darauf achten nur Produkte anzubieten, die die Bedingungen erfüllen, denn die Steuervergünstigungen sind für die Versicherungen ja eines der wichtigsten Verkaufsargumente. Die Lebensversicherer, die den Risikoschutz bislang noch nicht in ihre Tarife eingearbeitet haben, werden die ein oder andere Lebensversicherung wahrscheinlich teurer machen müssen, um die Zusatzabsicherung zu finanzieren. Als generelle Alternative zur Lebensversicherung bietet sich aber weiterhin eine Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht an. Für diese Form der privaten Altersvorsorge bleibt steuerlich gesehen nämlich alles beim Alten.
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