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Einführung des einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraumes (SEPA)

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Seit Beginn des Jahres 2008 werden die verabschiedeten Regelungen zur Einführung eines einheitlichen Zahlungsverkehrsraumes (in englisch: Single Euro Payments Area oder kurz SEPA) in 15 Eurostaaten schwerpunktmäßig umgesetzt. Die Finanzminister von 27 EU-Mitgliedsstaaten sowie Norwegen, Island, Schweiz und Liechtenstein haben im vergangenen Jahr eine entsprechende Richtlinie verabschiedet. Ziel dieses kompliziert klingenden Vorhabens ist eine deutliche Verbesserung der Bedingungen für den Auslandszahlungsverkehr innerhalb Europas. In Zukunft sollen Überweisungen, Einzugsermächtigungen und Lastschriften innerhalb Europas genauso problemlos und schnell funktionieren, wie zum jetzigen Zeitpunkt innerhalb der einzelnen Mitgliedsstaaten. Durch die geplanten Verbesserungen im Auslandszahlungsverkehr wird es für den Verbraucher nicht nur bequemer und billiger, es wird sogar ganz neue Dienstleistungen im Zahlungsverkehr geben, wie z.B. ein europäisches Girokonto oder die Möglichkeit im Supermarkt beim Bezahlen die Miete zu überweisen.

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