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Ausweitung der Riester-Förderung auf die Anschaffung von privatem Wohneigentum
Rückwirkend zum Jahresbeginn 2008 gibt es die staatlichen Zulagen (Riester-Rente) jetzt auch für die Anschaffung von selbstgenutzten Immobilien. Durch das gerade in Kraft getretene Eigenheimrentengesetz wird die Riester-Förderung nun auch für Häuslebauer ausbezahlt (Wohn-Riester). An den passenden Produkten, die eine Förderung in der Spar- und Darlehensphase ermöglichen, wird derzeit zwar noch gearbeitet, aber in wenigen Monaten, soll es bereits die ersten Varianten des Riester-Bausparvertrages geben. Wer bereits einen Riester-Vertrag besitzt kann das angesparte Geld jederzeit für die Anschaffung von privatem Wohneigentum nutzen und muss nicht bis zum Ruhestand damit warten. Eine weitere Neuerung betrifft die Wohnungsbauprämie bei bestimmten Bausparverträgen. Ab kommendem Jahr darf dieser Zuschuss nur noch für Wohnzwecke (Haus- oder Wohnungskauf) bzw. Modernisierungen verwendet werden. Für Jugendliche unter 25 Jahren gibt es eine Ausnahme, für sie ändert sich also nichts im Vergleich zur bisherigen Regelung.
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