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Ausnahmeregelung bei der Kfz-Steuer geplant

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Ab Juli 2009 wird die Kfz-Steuer nicht mehr nur nach Hubraum berechnet, sondern zusätzlich nach dem Kohlendioxid-Ausstoß des Kraftfharzeugs. Viele verbrauchsarme Autos mit umweltfreundlichen Abgaswerten werden dadurch in der Haltung steuerlich deutlich günstiger. Allerdings gilt die neue Regelung nur für Neuwagen. Für alle anderen PKW bleibt es bei der alten Steuergesetzgebung. Im Rahmen des ersten Konjunkturpaketes hat die Bundesregierung jetzt eine Ausnahmeregelung beschlossen. Demnach sind alle zwischen 5. November 2008 und 30. Juni 2009 neu zugelassenen PKW ein Jahr lang von der Kfz-Steuer befreit. Wenn das Auto bereits die EU-Abgasnorm 5 oder 6 erfüllt, verlängert sich die Steuerbefreiung bis Ende 2010. Nach Ablauf der Steuerbefreiung soll für die betreffenden Autos diejenige Steuerregelung gelten, die im Einzelfall günstiger ist, also entweder die alte Besteuerung nach Hubraum oder die neue Besteuerung nach Kohlendioxid-Ausstoß und Hubraum. Für alle Autos, die vor dem 5. November 2008 zugelassen wurden, ändert sich durch den Beschluss der Regierung nichts. Für diese PKW bleibt es bei der alten Besteuerung nach Hubraumgröße.

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