Anlagetipps

Zinsgutschriften abheben

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Bei bestimmten fest verzinslichen Geldanlagen, wie z.B. Sparbuch oder Festgeld, werden die Zinsen in regelmäßigen Abständen dem angelegten Vermögen gutgeschrieben. Wenn diese Zinsgutschriften jedoch nicht mit fest angelegt werden sollen, dann ist es ratsam, die Zinsen innerhalb einer bestimmten Frist abzuheben. Andernfalls kann es passieren, dass die Bank die gutgeschriebenen Zinserträge genau wie das fest angelegte Geld behandelt. Das bedeutet, die Zinsen sind genauso fest angelegt wie das Geld selbst. Wer dann später seine Zinsen abheben will, muss möglicherweise sogar eine Zinsminderung in Kauf nehmen, denn das werten die Banken als eine vorzeitige Kapitalrückzahlung. Die Frist für Zinsen, die zum Jahreswechsel gutgeschrieben worden, läuft in der Regel bis Ende Februar. Bei einem Sparbuch mit dreimonatiger Kündigungsfrist können Bankkunden normalerweise im Monat 2.000 Euro abheben, ohne den Sparvertrag zu kündigen. Wurden zum Jahreswechsel eine Zinsgutschrift durchgeführt, kann bis Ende Februar monatlich 2.000 Euro plus die gutgeschriebenen Zinsen abgehoben werden. Danach gilt wieder ganz normal der monatliche Betrag von 2.000 Euro.

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