Anlagetipps

Rentenversicherungen sind als Geschenk ungeeignet

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Wenn Eltern ihren Kindern etwas gutes tun wollen, kommt manchmal der Gedanke auf, für die lieben Kleinen ein Sparbuch oder einen Rentenversicherungsvertrag als Vorsorge für später abzuschließen. Gerade Rentenversicherungen sollten allerdings nicht verschenkt werden, da dadurch der Nachwuchs später in seiner Flexibilität erheblich eingeschränkt wird. Die Policen bei einer typischen fondsgebundenen Rentenversicherung haben meist eine lange Laufzeit (50 Jahre sind keine Seltenheit). Wenn die Kinder dann später den Vertrag übernehmen, den ihre Eltern mit einem Monatsbeitrag von beispielsweise 50 Euro abgeschlossen haben, dann sind sie für eine lange Zeit an diese Anlage gebunden. Sollten sich die Kinder später für eine andere Anlageform entscheiden oder ihre Altersvorsorge komplett anders planen, fallen bei der Kündigung der Rentenversicherung Stornogebühren an. Und die wiederum mindern die Rendite der Anlage. Besser geeignet für Geschenke sind zunächst tatsächlich einfach kündbare Anlageformen, wie das Sparbuch oder Tagesgeldkonten. Erst später, wenn das Kind in Lage ist mitzuentscheiden, kann über eine Anlage in Form einer Rentenversicherung nachgedacht werden.

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