Kapitalanlagen im Überblick

Geschlossene Fonds

Bei Investmentfonds unterscheidet man grundsätzlich zwischen solchen Fonds, deren Anteile man zu jeder Zeit erwerben und verkaufen kann (offene Fonds) und geschlossenen Fonds (closed-end-funds). Bei dieser Variante ist die Anzahl der Anteile von vornherein begrenzt. Sobald alle Fondsanteile ausgegeben wurden oder eine bestimmte Frist abgelaufen ist, wird der Fonds geschlossen, d.h. die Anteilsausgabe und -rücknahme wird eingestellt. Anteile geschlossener Fonds müssen dann von der ausgebenden Gesellschaft nicht unbedingt zurückgenommen werden und können nur noch über Dritte oder eine Börse gehandelt werden. Bei geschlossenen Investmentfonds wird der Anleger eher zum langfristigen Unternehmer oder Beteiligten als nur zum einfachen kurzfristigen Anteilseigner, wie man es üblicherweise kennt. Anlegerschutzvorschriften gelten für geschlossene Fonds nicht. Der Zweck von geschlossenen Investmentfonds liegt in der geschickten Ausnutzung der steuerlichen Besonderheiten der Anlageobjekte entweder zum Sparen von Steuern oder zum Erzielen einer besonders hohen Rendite nach Steuern. Geschlossene Fonds investieren beispielsweise in: Immobilien (Immobilienfonds), Schiffe (Schiffsfonds), alternative Anlagen (private Equity, Windkraft, Solarenergie) oder Englische Lebensversicherungen.

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