Geldanlage-Wissen
Genussscheine
Genussscheine sind eine typische deutsche Erfindung. Sie verbriefen Genussrechte, also das Recht am Geschäftserfolg des Schuldners teilhaben zu können, sowohl im positiven als auch im negativen Sinne. Die Ausgestaltung dieser Genussrechte kann beliebig sein, es gibt hierzu anders als bei anderen Wertpapieren (z.B. Aktien) keine grundsätzlichen gesetzlichen Bestimmungen. Nahverkehrsunternehmen könnten als Genussrecht beispielsweise die freie Fahrt mit den eigenen Verkehrsmitteln vereinbaren, während Banken eher Genussscheine mit einem "Zinsgenuss" herausgeben werden. Genussscheine sind Wertpapiere, werden an der Börse gehandelt und weisen Merkmale sowohl von Fremd- als auch von Eigenkapital auf. Deshalb sind sie als Zwitterprodukte in der Mitte zwischen Aktien und Anleihen angesiedelt. Zinsen werden bei Genussscheinen nicht wie bei Anleihen extra ausgewiesen, sondern sind direkt im Kurs enthalten. Genussscheine werden heutzutage fast ausschließlich von Banken und Versicherungen herausgegeben. Da in der Finanzwelt immer öfter internationale Standards angewendet werden (u.a. bei der Bilanzierung) geht man allgemein davon aus, dass die Bedeutung der eigenwilligen Genussscheine in Zukunft wahrscheinlich abnehmen wird.
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