Geldanlage Wissen

Depotbankgebühr

Fondsvermögen werden aufgrund gesetzlicher Vorschriften nicht bei der jeweiligen Investmentgesellschaft selbst, sondern bei einer externen Depotbank verwahrt und verwaltet. Für ihre Dienstleistung erhält die Depotbank eine Gebühr, die aus dem Fondsvermögen bezahlt wird. Während die Depotgebühr für die reine Verwahrung des Fondsvermögens bezahlt wird, ist die Depotbankgebühr ein Entgelt für die administrativen Verwaltungs- und Kontrollaufgaben, die das betreffende Kreditinstitut für die Fondsgesellschaft übernimmt. Dazu gehört beispielsweise die börsentägliche Ermittlung der Anteilspreise oder die Ausschüttung von Erträgen an die Anteilsinhaber. Die Depotbankgebühr ist Bestandteil der normalen Managementvergütung und wird pro Jahr berechnet. Übliche Managementgebühren für Investmentfonds liegen zwischen 0,5 und 2,0 Prozent. Die Höhe der Depotbankgebühr wird zusammen mit der Managementgebühr im Verkaufsprospekt des jeweiligen Fonds veröffentlicht und kann je nach Fonds bzw. Depotbank variieren.

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