Glossar Finanzanlagen

Depotbank

Die strengen Anlagevorschriften (Investmentgesetz bzw. Kapitalanlagegesetz) in Deutschland erlauben es den hiesigen Investmentgesellschaften nicht, die Vermögenswerte der verwalteten Fonds selbst im eigenen Haus zu verwahren. Vielmehr müssen sie dazu ein externes Kreditinstitut beauftragen, damit das Fondsvermögen strikt vom Vermögen der Anlagegesellschaft getrennt bleibt (sog. Sondervermögen). Die Depotbank ist eine spezielle Bank, deren Aufgabe es ist, die Vermögenswerte eines Fonds zu verwahren. Als Depotbank kann jedes in Deutschland zugelassene Kreditinstitut fungieren, welches über ein haftendes Eigenkapital von mehr als 5 Millionen Euro verfügt und der Finanzaufsicht unterliegt. Neben der Verwahrung ist die Depotbank unter anderem für Ausgabe neuer Anteilsscheine sowie die Rücknahme von Fondsanteilen zuständig. Wenn Ausschüttungen an die Anteilsinhaber geplant sind, dann erfolgen diese in der Regel ebenfalls über die Depotbank. Zu den administrativen Aufgaben einer Depotbank gehören unter anderem die börsentägliche Ermittlung der Ausbage- und Rücknahmepreise von Anteilsscheinen des betreffenden Investmentfonds. Für die Verwahrung und Verwaltung des Fondsvermögens erhält die Depotbank eine Vergütung (Depotgebühr bzw. Depotbankgebühr).

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