Anlagetipps

Bausparverträge sind häufig übertragbar

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Gelegentlich kommt es vor, dass ein Bausparvertrag entgegen der ursprünglichen Absichten nicht mehr benötigt wird. Meist weiß man beim Abschluss eines solchen sehr langfristig angelegten Vertrages sowieso noch nicht, ob und wie man damit tatsächlich einmal eine Immobilie finanzieren kann. Wenn das Bauspar-Guthaben fällig wird, aber in absehbarer Zeit keine Anschaffung von Wohneigentum geplant ist, dann kann der Vertrag samt der günstigen Konditionen auf Familienangehörige übertragen werden (z.B. Schwester, Onkel). Eine Übertragung wird in der Regel nur an Angehörige genehmigt. Wer dazu zählt, ist im Gesetz genau festgehalten. Demnach kann der Bausparvertrag an die Eltern, Kinder, Schwiegereltern, Schwiegerkinder, Geschwister, Kinder und Ehegatten der Geschwister, Onkel, Tanten sowie Pflegeeltern und Pflegekinder übertragen werden. Verlobte und geschiedene Ehepartner zählen ebenfalls zu den Angehörigen. Ob und wie ein Bausparvertrag übertragen werden kann, liegt grundsätzlich im Ermessen der Bausparkassen. Zwar wird häufig eine Übertragung nach dem beschriebenen Bedingungen ermöglicht, manchmal können sogar Nichtangehörige den Vertrag übernehmen - eine Pflicht gibt es hierfür jedoch grundsätzlich nicht. Aus diesem Grund empfiehlt es sich bereits vor dem Vertragsabschluss die Konditionen für eine eventuelle Übertragung des Bausparvertrages abzuklären. Bei der Übertragung des Bausparvertrages werden alle Rechte und Pflichten auf den neuen Besitzer überschrieben. Dazu zählt unter anderem, dass dieser vorab bei der betreffenden Bausparkasse seine Zahlungsfähigkeit nachweisen muss.

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