Kapitalanlage-Begriffe
Ausgabeaufschlag
In Zusammenhang mit der Geldanlage haben sicherlich viele Menschen schon einmal etwas vom Ausgabeaufschlag gehört. Dabei handelt es sich um ein einmaliges Entgelt für die Beratung und den Vertrieb, welches beim Kauf von Wertpapieren (meist bei Investmentfonds) erhoben wird und an die Kapitalanlagegesellschaft weitergereicht wird. Der Ausgabeaufschlag gehört zu den Vertriebskosten und schmälert somit die zu erwartende Rendite des Wertpapiers. Dieser Faktor spielt vor allem bei häufigen Transaktionen (z.B. bei einem Fondssparplan oder bei Dachfonds) eine Rolle, da bei jedem Anteilskauf der Ausgabeaufschlag gezahlt werden muss. Die maximale Höhe des Ausgabeaufschlages wird von der jeweiligen Investmentgesellschaft festgelegt. Bei den Vertriebspartnern (Banken, Finanzvertriebe usw.) werden darauf dann zum Teil Rabatte gewährt und in einigen Fällen sogar komplett auf den Aufschlag verzichtet. Der Ausgabeaufschlag wird zusätzlich zum Kaufpreis erhoben. Bei manchen Wertpapieren ist der Ausgabeaufschlag bereits im Kurswert enthalten und kann in diesem Fall als Differenz zwischen Ausgabe- und Rücknahmepreis ermittelt werden. Bei Aktienfonds beträgt der Ausgabeaufschlag durchschnittlich 5 Prozent des Kaufpreises, bei Rentenfonds werden im Schnitt nur etwa 3 Prozent fällig.
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