Wohn-Riester

Nachträgliche Verwendung zur Finanzierung des Eigenheims

Wer bereits ein Haus oder eine Eigentumswohnung gekauft hat, kann das in einem Riester-Vertrag angesparte Geld auch nachträglich noch dafür verwenden. Zum einen kann mit dem Geld aus der Riester-Rente ein Bau Darlehen schneller getilgt werden, sofern man eine Sondertilgungsmöglichkeit vereinbart hat. Damit lässt sich dann für die kommenden Jahre die Belastung durch Tilgung und Zinsen reduzieren. Ebenso kann man bei auslaufenden Riester-Verträgen anstatt sich das Geld in Form einer Rente ausbezahlen zu lassen, das angesparte Kapital für die Abbezahlung eines Eigenheimes verwenden. Damit der Renter die im Laufe seines Lebens erhaltenen Zulagen und Förderungen nicht mit dem anderthalbfachen Betrag versteuern muss, ist es notwendig, dass er nach Ablauf des Vertrages mit Beginn der Auszahlungsphase mindestens zehn Jahre selbst in seinem Eigenheim bzw. in seiner Eigentumswohnung wohnt.

Riester-Rente
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