Bautipps
Plaungsleistungen in Bauverträgen
Wer noch nicht viel Erfahrung mit dem Bau von Eigenheimen hat und das werden wohl die meisten von uns sein, der sollte beim Unterzeichnen des Bauvertrages unbedingt darauf achten, dass darin die Planungsleistungen mit angeführt sind. Solche Leistungen sind beispielsweise Baugutachten, Berechnungen vom Statiker, Entwässerungsplanung und ähnliches. Steht davon nichts im Vertrag, obwohl es eigentlich zu einem schlüsselfertigen Haus mit dazugehört, dann muss jede Position später zusätzlich bezahlt werden, dessen sollte man sich immer bewusst sein. Andere Kosten die ebenfalls später noch zusätzlich entstehen können, sind Ausgaben für Baustoffe, Isolierungen oder den Kabelanschluss.
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