Immobilien Ratgeber

Neuregelung Wohnungsbauprämie

Zum Jahresanfang 2009 treten im Rahmen des Eigenheimrentengesetzes einige Neuregelungen in Kraft, die die Wohnungsbauprämie betreffen. Die gute Nachricht zuerst: Der Staat fördert das Bausparen auch weiterhin, allerdings dürfen die angesparten Prämien nicht mehr so frei verwendet werden wie bisher. Zukünftig dürfen diese nämlich nur noch für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet werden, also beispielsweise für den Kauf eines Hauses bzw. einer Wohnung, die Investition in eine Wohnimmobilie oder für Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen in Wohnungen und Häusern. Die Wohnungsbauprämie selbst beträgt 8,8 Prozent der jährlichen Sparleistung, das sind maximal 45 Euro bzw. 90 Euro bei Verheirateten. Jugendliche unter 25 Jahren können im Sinne einer Ausnahmeregelung die Wohnungsbauprämie wie bisher nach Ablauf der siebenjährigen Bindungsfrist auch für nicht wohnwirtschaftliche Zwecke einsetzen. Allerdings gilt diese Regelung nur nur einmal im Leben.