Immobilien Ratgeber
Auflassungsvormerkung
Beim Grundstücksverkauf einigen sich Verkäufer und Käufer auf die spätere Übertragung des Eigentums indem sie eine notariell bestätigte Auflassungsvormerkung ins Grundbuch eintragen lassen. Die endgültige Übertragung des Eigentums erfolgt erst nachdem der Kaufpreis bezahlt wurde und die Bestätigung des Finanzamtes über die bezahlte Grunderwerbssteuer vorliegt. Der Zweck der Auflassungsvormerkung wird deutlich, wenn man sich vor Augen führt, dass zwischenzeitlich bis das Grundstück letztendlich komplett übertragen ist ja noch einiges passieren kann, wie beispielsweise eine Insolvenz oder Pfändung des Vermögens beim Verkäufer. Durch die Auflassungsvormerkung ist der Käufer in einem solchen Fall relativ abgesichert, da der Eigentumsübertrag des Grundstücks auf den Käufer bereits vorgemerkt ist. Die Kosten für die Beglaubigung durch den Notar sind im Vergleich zu einem möglichen Risiko, sollte man auf die Eintragung verzichten, sehr gering (etwa 400 Euro bei einem Kaufpreis von 250.000 Euro).
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