Häufige Fragen zur privaten Haftpflichtversicherung
Zahlt die Haftpflichtversicherung auch bei Fahrlässigkeit?
Die private Haftpflichtversicherung zahlt selbst dann, wenn ein Schaden grob fahrlässig verursacht wurde. Das ist auch gut so, denn die meisten Schäden kommen ja auf Grund einer kleinen oder größeren Unachtsamkeit zu Stande. Denken Sie beispielsweise an jemanden, der seine Wohnung verlässt und dabei vergisst, den Herd abzuschalten. Für den verursachten Brandschaden kommt normalerweise die private Haftpflichtversicherung des Verursachers auf. Der Begriff der Fahrlässigkeit meint in diesem Zusammenhang eine juristische Form des Verschuldens. Jemand handelt fahrlässig, wenn er bei seinen Handlungen die notwendige Sorgfalt in besonderem Maße außer acht lässt. Selbst bei gröbster Fahrlässigkeit zahlen viele privaten Haftpflichtversicherungen den kompletten Schaden. Allerdings gibt es bei einigen Haftpflichtversicherungen eine Klausel in den Versicherungsbedingungen, die dem Versicherungsunternehmen für diesen Fall die Möglichkeit einräumt, den Versicherten bis zu 5.000 Euro in Regress zu nehmen. Allerdings geschieht dies (wenn überhaupt) erst im Nachhinein, die Versicherung geht also zunächst in Vorleistung. Der einzigste Fall, in dem die Private Haftpflichtversicherung definitiv nicht zahlt, ist Absicht bzw. Vorsatz (z.B. wenn ein Mieter vorsätzlich die Abwasserrohre des Wohnhauses verstopft). Zudem wird der Schadensersatz häufig von Vornherein ausgeschlossen, wenn der Verursacher unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stand.
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