Häufige Fragen zu Altersvorsorge und Riester-Rente

Wie sicher ist die Riester-Rente?

Finanzkrise hin oder her - die Riester Rente ist in jedem Fall sicher. Der Gesetzgeber hat festegelegt, dass Anbieter von Riester-Renten zum Rentenbeginn dem Versicherten das eingezahlte Kapital plus die darauf erhaltenen staatlichen Zulagen garantiert ausbezahlen muss. Kann diese Garantie aus irgendeinem Grund nicht gegeben werden, dann wird das Produkt von der Finanzaufsicht gar nicht erst als Riester Rente zugelassen. Darüber hinaus wird die Riester-Rente, unabhängig von der gewählten Variante, im Alter nicht gekürzt oder auf die gesetzliche Rente angerechnet. Bei der Bedürftigkeitsprüfung im Rahmen der Beantragung von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) werden Riester-Verträge nicht berücksichtigt, müssen also nicht aufgelöst werden, um Arbeitslosengeld ausbezahlt zu bekommen. Allerdings werden bei der Berechnung von Grundsicherungsleistungen (z.B. Sozialhilfe) selbst im Alter sämtliche Einkünfte berücksichtigt, also neben einer eventuellen gesetzlichen Rente auch die Rente aus einem RiesterVertrag.

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