Häufige Fragen zu Altersvorsorge und Riester-Rente
Wie hoch ist die Förderung bei der Riester-Rente?
Vor allem Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, erhalten bei der Riester-Rente eine staatliche Förderung. Die Zulagen für die private Altersvorsorge mit einer Riester-Rente betragen aktuell:
- Föderberechtigte Personen
- Ledige
- Ehepaare
- je Kind (vor 2008 geboren)
- je Kind (nach 2008 geboren)
- Berufseinsteiger
(vor Vollendung des 25. Lebensjahres)
- Staatliche Zulage
- 154 Euro pro Jahr
- 308 Euro pro Jahr
- 185 Euro pro Jahr
- 300 Euro pro Jahr
einmalig 200 Euro
Die staatliche Förderung wird gezahlt, wenn jährlich mindestens 60 Euro in den Sparvertrag einbezahlt. Den maximalen Förderbetrag erhält der Riester-Sparer, wenn er 4 Prozent seines Brutto-Vorjahreseinkommens (inklusive der Zulagen) pro Jahr in der Riester-Rente spart. Die Förderung bei der Riester-Rente ist unabhängig vom gewählten Vertragstyp (z.B. Fondssparplan oder Rentenversicherung). Inwieweit zusätzlich zur Förderung noch eine Steuerersparnis resultiert, hängt vom Einkommen ab. Diese wird vom Finanzamt automatisch zurückgezahlt.
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Sollten Sie trotz allem noch Fragen zu dem einen oder anderen Thema haben, würden wir uns sehr freuen, wenn Sie uns » Ihre Frage mitteilen.



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