Häufige Fragen zu Altersvorsorge und Riester-Rente

Wie hoch ist die Förderung bei der Riester-Rente?

Vor allem Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, erhalten bei der Riester-Rente eine staatliche Förderung. Die Zulagen für die private Altersvorsorge mit einer Riester-Rente betragen aktuell:

  • Föderberechtigte Personen
  • Ledige
  • Ehepaare
  • je Kind (vor 2008 geboren)
  • je Kind (nach 2008 geboren)
  • Berufseinsteiger
    (vor Vollendung des 25. Lebensjahres)
  • Staatliche Zulage
  • 154 Euro pro Jahr
  • 308 Euro pro Jahr
  • 185 Euro pro Jahr
  • 300 Euro pro Jahr

  • einmalig 200 Euro

Die staatliche Förderung wird gezahlt, wenn jährlich mindestens 60 Euro in den Sparvertrag einbezahlt. Den maximalen Förderbetrag erhält der Riester-Sparer, wenn er 4 Prozent seines Brutto-Vorjahreseinkommens (inklusive der Zulagen) pro Jahr in der Riester-Rente spart. Die Förderung bei der Riester-Rente ist unabhängig vom gewählten Vertragstyp (z.B. Fondssparplan oder Rentenversicherung). Inwieweit zusätzlich zur Förderung noch eine Steuerersparnis resultiert, hängt vom Einkommen ab. Diese wird vom Finanzamt automatisch zurückgezahlt.

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