Häufige Fragen zu Altersvorsorge und Riester-Rente
Wie hoch ist der Beitrag zur Riester-Rente?
Der jährliche Beitrag für eine Riester-Rente ist grundsätzlich von jedem Sparer frei wählbar und besteht aus der eigenen Einzahlung zuzüglich eventueller staatlicher Zulagen. Die von staatlicher Seite gewährte Förderung hängt von der Höhe des letzten Brutto-Jahres-Einkommens ab. Wer jährlich 4 Prozent dieses Einkommens für die Riester-Rente spart, erhält die maximale Förderung. Zusammen mit den staatlichen Zulagen dürfen jedoch insgesamt maximal 2.100 Euro jährlich im Riester-Vertrag landen. Trotzdem kann durchaus mehr angespart werden, selbst wenn auf die überschüssigen Beiträge keine staatlichen Zulagen mehr gezahlt werden. Dieses "Übersparen" von Riester-Renten kann manchmal sinnvoll sein, denn auf die Erträge aus einer Riester Rente fällt anders als bei anderen Anlageformen keine Abgeltungssteuer an. Liegt der jährliche Beitrag unter den geforderten 4 Prozent, dann werden die Zulagen anteilig gewährt. Die Untergrenze für den jährlichen Beitrag zu einer Riester-Rente sind 60 Euro. Diesen Sockelbeitrag muss jeder Riester-Sparer selbst erbringen, um überhaupt irgendeine staatliche Förderung zu erhalten. Bei Verheirateten, bei denen ein Ehepartner nicht selbst förderberechtigt ist und nur über einen Riester-Vertrag des unmittelbar förderberechtigten Ehegatten Riester-Zulagen erhält, gibt es diesbezügliche eine Ausnahmeregelung. Hier genügt es, wenn der unmittelbar förderberechtigte Partner den Sockelbeitrag für die Riester-Rente erbringt.
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