Häufige Fragen zur Riester-Rente

Wer hat keinen Anspruch auf die Riester-Förderung?

Mit der Riester-Rente begünstigt der Staat einen großen Personenkreis (z.B. Angestellte, Beamte, Soldaten, Arbeitslose). Nicht jeder Bürger kann jedoch die Riester-Förderung erhalten. Staatliche Zulagen gibt es nur für Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Diejenigen, die lediglich freiwiliige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlen, erhalten die Riester-Förderung demnach nicht. Gleiches gilt für Selbstständige, die generell nicht rentenversicherungspflichtig sind. Geringfügig Beschäftigte können nur dann von den Zulagen der Riester-Rente profitieren, wenn sie auf ihre Rentenversicherungsfreiheit ausdrücklich verzichten und eine Versicherungspflicht mit der Rentenversicherung vereinbaren. Für Verheiratete sieht der Staat besondere Regelungen vor. Aus diesem Grund können Ehepartner die Riester-Förderung unter bestimmten Umständen ausnahmsweise erhalten, obwohl sie selbst eigentlich keinen Anspruch hätten. Besonders zahlreiche Alternativen zur staatlich geförderten Riester-Rente gibt es nicht. Wer keinen Anspruch auf die Riester-Förderung hat, dem bleibt nur der Abschluss einer Rürup Rente, die grundsätzlich jedem offen steht. Bei dieser Form der privaten Altersvorsorge gewährt der Staat dem Sparer großzügige Steuervorteile steht. Darüber hinaus sollte jeder, unabhängig davon, ob er die Riester-Förderung bekommt oder nicht, weitere Möglichkeiten der Altersvorsorge ohne Hilfe des Staates (z.B. Investmentsparen, Immobilien, Kapitallebensversicherung, Rentenversicherung usw.) für sich nutzen.

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