Häufige Fragen zur privaten Krankenversicherung
Wer darf in die private Krankenversicherung eintreten?
Private Krankenversicherungen suchen sich die Versicherten in erster Linie nach dem Gesundheitszustand aus. Darüber hinaus müssen Privatpatienten einigermaßen zahlungskräftig sein, da sie bei jedem Arztbesuch zunächst erst einmal in Vorleistung gehen müssen bevor sie das Geld von ihrer Versicherung ersetzt bekommen. In der privaten Krankenversicherung versichern sich diejenigen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind und die keine freiwillige gesetzliche Versicherung wünschen. Dies sind derzeit die folgenden Personengruppen: Selbstständige, Freiberufler, Beihilfeberechtigte (Beamten, Richter usw.), Studenten, Beamtenanwärter und Personen, die sich längere Zeit im Ausland aufhalten. Der Wechsel in die private Krankenversicherung für Angestellte und Arbeiter wurde dagegen im Zuge der Gesundheitsreform deutlich erschwert. Nur wer als Angestellter über einen Zeitraum von drei Jahren ein Jahresbruttogehalt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze (derzeit 48.600 Euro) nachweisen kann, darf in die private Versicherung wechseln. Wer nicht zu dem genannten Personenkreis gehört muss trotzdem nicht verzweifeln, weil er in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben muss und dort immer mehr Leistungen gestrichen werden. Mit einer privaten Krankenzusatzversicherung kann das individuelle Leistungspaket um einzelne Komponenten (z.B. Chefarztbehandlung) erweitert werden. Allerdings sind dafür zusätzliche Beitragszahlungen notwendig.
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