Häufige Fragen zur Geldanlage
Welchen Schutz bietet der Einlagensicherungsfonds der deutschen Banken?
Dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken gehören nahezu alle privaten Banken in Deutschland an, obwohl die Mitgliedschaft für Banken nicht verpflichtend ist. Es handelt sich dabei um eine Art Garantiefonds, der dem Einlagenschutz der Kundengelder im Falle der Insolvenz einer Bank dient. Dazu zahlt jede Mitgliedsbank einen jährlichen Beitrag in den Fonds ein, der sich nach Größe und Umsatz des Institutes richtet. Wenn eine private Bank pleite geht, springt dieser Fonds für Guthaben ein und zahlt gemäß der EU-Vorgaben 90 Prozent der Einlage und maximal 20.000 Euro je Kunde. Guthaben, die unter den Schutz der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) fallen, sind Girokonten, Sparguthaben, Terminkonten (z.B. Tagesgeldkonten oder Festgeld) und Sparbriefe. Schuldverschreibungen (Anleihen) unterliegen dagegen nicht der Einlagensicherung. Sparkassen und Volksbanken gehören dem Einlagensicherungsfonds nicht an. Allerdings haben diese Institute einen eigenen Verbund zur Sicherung der Kundeneinlagen gegründet. Daneben gibt es seit Oktober 2008 eine Garantie des Bundes für deutsche Spareinlagen, falls sämtliche anderen Sicherungsmechanismen versagen sollten.
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