Häufige Fragen zur privaten Altersvorsorge

Welche Voraussetzungen muss ein Anlageprodukt erfüllen, damit es als Riester-Rente zugelassen wird?

Anbieter, die eine Form der Riester-Rente anbieten wollen, können dies nicht einfach so tun, sondern benötigen dafür eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzmarktaufsicht (BAFin). Die BAFin zertifiziert ein Riester-Rente Produkt, wenn dieses den staatlichen Kriterien und Anforderungen genügt. Es erfolgt jedoch keine Qualitäts- oder Rentabilitätsprüfung der Riester Rente Angebote. Der bloße Name Riester-Rente sagt also noch nichts über die Qualität des jeweiligen Produktes aus. Anbieter von Riester-Renten dürfen nur in Deutschland ansässige Banken, Versicherungen und Investmentfondsgesellschaften sein. Die Tarife der Riester-Rente müssen so angelegt sein, dass eine Auszahlung nicht vor dem 60. Lebensjahr erfolgt (Neuverträge ab 2012: nicht vor dem 62. Lebensjahr) und keine geschlechterspezifische Unterscheidung erfolgt (Unisex-Tarife). Der Anbieter muss mindestens die Auszahlung der angesparten Beiträge plus den staatlichen Zulagen garantieren. Die Vertriebs- und Abschlusskosten müssen auf fünf Jahre verteilt werden. Der Riester-Sparer muss die Möglichkeit erhalten, den Vertrag zu kündigen, ruhen zu lassen (z.B. bei Arbeitslosigkeit), zu wechseln oder das angesparte Kapital zu Wohnungsbauzwecken zu entnehmen (Wohn-Riester). Die Auszahlung der Riester Rente ist nur als lebenslange Rente, als Auszahlungplan mit Restverrentung bzw. in Form von variablen Teilraten in Höhe von bis zu 30 Prozent des bei Rentenbeginn zur Verfügung stehenden Kapitals zulässig. Zusätzliche Absicherungen gegen Berufsunfähigkeit oder zum Hinterbliebenenschutz können mit in die Riester-Rente eingebaut werden. Der Anleger muss vom Anbieter der Riester-Rente über die Anlagemöglichkeiten sowie die Struktur der Geldanlage und das damit verbundene Risikopotential unterrichtet werden.

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