Häufigen Fragen zum Versicherungsschutz
Welche Versicherung ersetzt Sturmschäden?
Bei starken Unwetterschäden an einem Haus haftet normalerweise die Wohngebäudeversicherung bzw. die Betriebsgebäudeversicherung, sofern es sich um gewerbliche Immobilien handelt. Mit dieser Versicherung sind Schäden an der Immobilie selbst sowie (abhängig von den jeweiligen Versicherungsbedingungen) Schäden an Garagen, Bungalows, Gartenhäuschen, Toreinfahrten, Zäunen usw. ebgedeckt. Die meisten Wohngebäudeversicherungen zahlen allerdings erst, wenn beim Sturm eine Windstärke von mindestens acht erreicht wurde. Die Beweispflicht liegt im Schadensfall beim Versicherten. Betroffene sollten daher möglichst viele Beweise für die Heftigkeit des Unwetters sammeln, z.B. indem sie ähnliche Schäden in der Nachbarschaft dokumentieren oder Meldungen aus der Presse ausschneiden und aufheben. Eine weitere, allerdings kostenpflichtige Möglichkeit des Nachweises, ist die Anforderung eines Gutachtens beim zuständigen Wetterdienst. Hagelschäden an Immobilien werden in der Regel direkt und ohne Nachweis von der Wohngebäudeversicherung bezahlt. Autobesitzer, deren Kraftfahrzeuge bei einem Unwetter beschädigt wurden, können Sturm- und Hagelschäden bei ihrer Kaskoversicherung melden. Selbst eine Teilkaskoversicherung kommt für solche Schäden am Auto auf (eventuell nach Abzug einer Selbstbeteiligung). Sonstige bewegliche Gegenstände, wie z.B. Gartenmöbel, Fahrräder, Sonnenschirm können nur von der Hausratversicherung ersetzt werden. Vorausgesetzt, vorher wurde eine solche Versicherung abgeschlossen und die Versicherungsbedingungen sehen diese Möglichkeit überhaupt vor. Häufig ersetzt die Hausratversicherung nämlich nur Schäden an Gegenständen, die sich zum Zeitpunkt des Unwettters in der Wohnung bzw. im Haus befanden. Bei Fahrrädern gelten weitere individuelle Ausnahmen und Einschränkungen.
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