Häufige Fragen zur Kfz-Versicherung
Was passiert mit dem Schadensfreiheitsrabatt bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung?
Bei einem Versicherungswechsel bleibt dem Kunden der Rabatt für langes unfallfreies Fahren normalerweise erhalten. Es genügt eigentlich, der neuen Kfz-Versicherung eine Kopie der letzten Rechnung der bisherigen Versicherung vorzulegen. Alternativ kann man sich bei seinem alten Kfz-Versicherer gleich zusammen mit der schriftlichen Bestätigung der Kündigung der Kfz-Versicherung eine Bescheinigung über die derzeitige Schadensfreiheitsklasse ausstellen lassen und diese dann der neuen Versicherung vorlegen. Es gibt zwar keine Verpflichtung für eine Kfz-Versicherung, eine solche Bescheinigung über den aktuellen Schadensfreiheitsrabatt (SF-Rabatt) zu erstellen und herauszugeben. Normalerweise wird dies jedoch recht unbürokratisch gehandhabt. Sollte es damit jedoch Probleme geben und die Verweigerung der Bescheinigung z.B. als Druckmaßnahme bei Beitragsrückständen verwendet werden, kann man dem Versicherer auch mit einer Beschwerde an die zuständigen Aufsichtsbehörden drohen. Sondereinstufungen in Schadensfreiheitsklassen, die einzelne Versicherungsgesellschaften ihren Kunden als Vergünstigung anbieten, werden bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung übrigens nicht bestätigt oder übernommen, sondern nur der tatsächliche Verlauf des Vertrags. Sollte die neue Kfz-Versicherung solche Sondereinstufungen mit übernehmen, dann ist das reine Kulanz, verpflichtet ist sie dazu nicht.
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