Häufige Fragen zur Rürup-Rente
Was passiert bei einem finanziellen Engpass mit der Rürup-Rente?
Bei finanziellen Engpässen können Besitzer einer Rürup Rente den Vertrag einfach eine Weile ruhen lassen. Dazu wird der laufende Vertrag beitragsfrei gestellt. Diese Möglichkeit muss jeder Anbieter einer Rürup-Rente dem Sparer grundsätzlich einräumen, um die Zulassung für sein Produkt zu erhalten, egal ob es sich um eine Rürup Rentenversicherung oder einen Rürup-Rente Fondssparplan handelt. Wann der Rürup-Sparer anschließend wieder damit beginnt, Beiträge für seine Basisrente einzuzahlen, bleibt ihm überlassen. Wenn die finanziellen Probleme überwunden sind, können sogar Beiträge nachgezahlt werden, die seit der Beitragsfreistellung angefallen sind. Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Pauschalwerte für den Abzug der Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der Steuererklärung trotzdem nur einmal in der normalen Höhe gewährt werden. Bei umfangreichen Beitragsnachzahlungen rückwirkend für mehrere Jahre kann der erlaubte Wert unter Umständen schnell überschritten werden und der gesamte Sonderausgabenabzug ist damit in Gefahr. Neben dem kompletten Aussetzen der Beitragszahlungen gibt es bei der Rürup-Rente die Möglichkeit, die Höhe der Beiträge während der Laufzeit flexibel nach oben oder unten anzupassen. Welche Fristen und Regeln dabei zu beachten sind, richtet sich nach den Bedingungen des Anbieters Rürup-Rente. Meist sind zwischenzeitliche Beitragsanpassungen jedoch ohne Probleme möglich.
Weitere Antworten zu häufig gestellten Fragen (FAQ)
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Sollten Sie trotz allem noch Fragen zu dem einen oder anderen Thema haben, würden wir uns sehr freuen, wenn Sie uns » Ihre Frage mitteilen.



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