Häufige Fragen zur Rürup-Rente

Was ist eine Rürup-Rente?

Die Rürup-Rente bzw. Basisrente wurde vom Gesetzgeber als Ergänzung zur gesetzliche Altersvorsorge konzipiert. Genau wie bei der gesetzlichen Rente wird an die versicherte Person eine lebenslange Rente gezahlt. Ein Kapitalwahlrecht wie bei privaten Rentenversicherungen (Auszahlung in einer Summe) besteht nicht. Das besondere an der Rürup Rente ist die steuerliche Begünstigung der Beiträge. Die Rürup-Rente wird somit nicht direkt durch staatliche Zulagen gefördert (wie beispielsweise die Riester Rente) sondern durch enorme Steuervergünstigungen (derzeit etwa 14.000 Euro im Jahr). Um diese Steuervergünstigungen für sich beanspruchen zu können, sollte ein Rürup-Rente-Produkt unbedingt diverse gesetzliche Voraussetzungen erfüllen. So muss unter anderem im Vertrag eine lebenslange monatliche Rentenzahlung vorgesehen sein. Der Auszahlungszeitpunkt darf dabei nicht vor dem vollendeten 60. Lebensjahr liegen. Außerdem darf die Rürup-Rente nur zu Zwecken der Altersvorsorge verwendet werden. Ähnlich wie bei der Riester-Rente werden Rürup-Produkte von einer zentralen Stelle (Bundesaufsichtsamt für Versicherungswesen) zertifiziert (sprich: zugelassen). Das angesparte Vermögen ist bei einer Rürup-Rente bis zur Auszahlung vor fremden Zugriffen geschützt. Eine Basisrente kann jedoch genau wie die gesetzliche Rente nicht vererbt, beliehen oder übertragen werden. Es gibt jedoch die Möglichkeit einen Hinterbliebenenschutz (ähnlich wie bei der Risikolebensversicherung) zu integrieren. Grundsätzlich kann jeder Bürger eine Rürup-Rente abschließen, besonders lohnend ist diese Altersvorsorgeform jedoch für Menschen mit hohen Einkommen bzw. hoher Steuerlast.

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