Häufige Fragen zur Unfallversicherung
Was ist die Gliedertaxe?
Wer als Unfallopfer mit bleibenden gesundheitlichen Schäden zuvor eine private Unfallversicherung abgeschlossen hat, erhält von seiner Versicherung die vereinbarte Versicherungssumme je nach dem Grad der Invalidität anteilig ausbezahlt. Zur Beurteilung der Invaliditätsfälle und zur Feststellung des Invaliditätsgrades verwendet jede private Unfallversicherung eine allgemein anerkannte Liste mit Richtwerten. Da ein bestimmter Invaliditätsgrad in der Regel nur dann festgestellt wird, wenn Sinnesfähigkeiten oder Glieder ganz oder teilweise verloren gehen, nennt man diese Liste mit Richtwerten auch Gliedertaxe. Unfallopfer, die einen Finger verloren haben, werden demnach beispielsweise von der Unfallversicherung mit einem Invaliditätsgrad von 20 Prozent eingestuft. Sind mehrere Organe oder Glieder verletzt werden die Invaliditätsgrade anhand der Tabelle jeweils einzeln bestimmt und anschließend aufsummiert. Eine mehr als hundertprozentige Invalidität ist allerdings verständlicherweise nicht möglich. In den meisten Fällen nutzen private Unfallversicherungen diese allgemeine Gliedertaxe zur Bestimmung der Invalidität. Es gibt jedoch diesbezüglich keine Verpflichtung, so dass es vorkommen kann, dass ein Versicherungsunternehmen statt dessen eigene Tabellen verwendet. Für bestimmte Heilberufe (Ärzte, Pflegepersonal) gilt zudem in manchen Fällen eine eigene Gliedertaxe, die von der allgemeingültigen Liste geringfügig abweicht. Welche Gliedertaxe bei der eigenen Unfallversicherung verwendet wird und welche Prozentsätze für bestimmte Beeinträchtigungen gelten, ist in jedem Fall in den Versicherungsbedingungen der jeweiligen Versicherung vermerkt.
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