Häufige Fragen zur Abgeltungssteuer

Wann fällt die Abgeltungssteuer an?

Die Abgeltungssteuer wird auf inländische Kapitaleinkünfte bezahlt und zwar nur dann, wenn diese über dem Sparerfreibetrag liegen. Dieser Pauschbetrag liegt derzeit bei 801 Euro für Ledige bzw. 1602 Euro für Verheiratete. Maßgeblich für die Berechnung der Abgeltungssteuer ist nicht der Anlagebetrag oder die Höhe des Vermögens, sondern nur die Erträge die daraus erzielt werden. Zu den Kapitaleinkünften zählen Zinsen, Dividenden, Kursgewinne und sonstige Veräußerungsgewinne. Übersteigen diese Einkünfte den Freibetrage muss auf den restlichen Teil die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent der Erträge bezahlt werden. Die Steuer wird direkt und anonym von den Kreditinstituten an das Finanzamt abgeführt. Es gibt nur wenige Ausnahmen von dieser Ertragsbesteuerung. Allerdings unterliegen beispielsweise die Erträge aus Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, betrieblicher Altersvorsorge, Rürup-Rente oder Riester Rente nicht der Abgeltungssteuer.

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