Häufige Fragen zu Altersvorsorge und Riester-Rente

Kann ich als Erwerbsminderungsrentner eine geförderte Riester-Rente abschließen?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. In Zusammenhang mit den Änderungen am Eigenheimrentengesetz und der Einführung des so genannten Wohn-Riester wurden die Bedingungen für die Förderberechtigten ebenfalls erweitert. Bezieher einer vollen Erwerbsminderungsrente sowie dienstunfähige Beamte haben neuerdings Anspruch auf sämtliche Zulagen und Steuervorteile der Riester Rente. Das gilt allerdings nur, wenn vor der Berufsunfähigkeit Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wurden und es sich nicht nur um eine freiwillige Versicherung handelte. Die Bemessungsgrenze, um die volle Riester-Grundzulage in Höhe von 154 Euro pro Jahr zu erhalten, ist das Einkommen, also in diesem Fall die Brutto-Erwerbsminderungsrente. Vier Prozent der Rente vom Vorjahr oder zumindest 60 Euro müssen jährlich gespart werden, damit Anspruch auf staatliche Zulagen besteht. Die Zulagen werden von diesem Jahresbeitrag abgezogen, so dass der selbst einzuzahlende Anteil geringer ist, als die beschriebenen vier Prozent.

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