Häufige Fragen zur Altersvorsorge

Gibt es die Riester-Rente auch bei der betrieblichen Altersvorsorge?

Theoretisch ist es möglich, die Riester-Förderung auf bestimmte Formen der betrieblichen Altersvorsorge zu erhalten. Ganz konkret muss es sich dabei um einen der folgenden Durchführungswege handeln: Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung. Allerdings ist die Integration der Riester-Rente in einen betrieblichen Altersvorsorge-Vertrag nicht sehr sinnvoll, da dem Anleger dadurch einige Nachteile entstehen. Zwar sind betriebliche Vorsorgeverträge auf Grund von Mengen-Rabatten des jeweiligen Unternehmens im Abschluss meist etwas günstiger, als private. Im Rentenalter werden die Betriebsrenten genau wie die Auszahlungen der Riester-Rente als Einkommen besteuert. Während die Rentenzahlungen der privaten Riester-Rente aber als sonstige Einkünfte betrachtet werden, zählen die Auszahlungen der Betriebsrente zum normalen (Renten-) Einkommen. Das bedeutet, dass auf eine Betriebsrente, egal ob mit oder ohne Riester-Förderung, Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung anfallen. Daneben gibt es noch weitere Hemmnisse (z.B. bei einem Jobwechsel), die eigentlich gegen den Abschluss einer Riester-Rente über den Betrieb sprechen. Zumal es ohne weiteres möglich ist eine privat abgeschlossene Riester-Rente mit den Varianten der betrieblichen Altersvorsorge zu kombinieren, ohne dabei Steuervorteile oder Zulagen einzubüßen.

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