Kreditkarte und EC-Karte

Was tun bei Kartenbetrug?

Seit vor kurzem im schönen Urlaubsland Spanien hochprofessionell und mit viel krimineller Energie die Daten von Kreditkarten von unvorsichtigen Urlaubern ausspioniert wurden, hat das Thema: Kreditkartenbetrug eine ganz neue Bedeutung gewonnen. Es gibt immer wieder solche Fälle, in denen die Kartendaten in die falschen Hände gelangen. Die Methoden des Betrugs sind vielseitig. In den meisten Fällen gelingt es Hackern sich in die Computersysteme von Banken, Händlern oder den Kartenbenutzern selbst einzuschleusen und die brisanten Daten auszulesen. Eine beliebte Methode ist es auch, den Magnetstreifen von EC-Karten oder Kreditkarten durch manipulierte Lesegeräte zu kopieren und so an die Daten zu gelangen.

Im aktuellen Fall aus Spanien werden alle Kreditkarten vorsorglich ausgetauscht, die während eines bestimmten Zeitraumes im Einsatz waren. Genauere Angaben zu dem fraglichen Zeitraum machen die betroffenen Kreditkartenfirmen nicht. Die Kunden müssen sich um nichts weiter kümmern, sie erhalten alle Informationen und die neue Karte per Post zugesendet. Lediglich wenn mit der Karte während des betroffenen Zeitraumes in Spanien tatsächlich ein Missbrauch geschehen ist, muss der Kunde aktiv werden. Wenn die Transaktion tatsächlich in der vergangenen Zeit über ein verdächtiges Computersystem eines Zahlungsdienstleisters abgewickelt wurde, erhält der Kartenbesitzer in der Regel sein Geld sofort zurück.

Bei ganz normalem Kartenmissbrauch unabhängig vom aktuellen Fall schauen Banken und Kreditkartenfirmen meist etwas genauer hin, bevor sie dem Kunden sein Geld zurückzahlen. Wenn der Betrug beim Einkaufen mit der Kreditkarte geschehen ist, muss normalerweise zunächst der Händler beweisen, dass der Kunde tatsächlich dort eingekauft hat. Bei Internetgeschäften oder Telefonbestellungen ist dieser Nachweis schwieriger, denn die übliche Kaufbestätigung per Email reicht hier nicht aus. In den meisten Fällen erhalten die betroffenen Kunden aber ihr Geld unproblematisch und unbürokratisch zurück. Fachleute empfehlen außerdem bei seiner Bank nachzufragen, ob sie die Zinsen ebenfalls zurückzahlt, die sie für das abgebuchte Geld als Kreditzins berechnet hat. Wenn der Kreditkartenkunde beim Geldabheben am Automaten ausspioniert wurde, muss er in der Regel beweisen, dass er die Geheimzahl (PIN) nicht zusammen mit der Karte aufbewahrt hat, andernfalls kann möglicherweise die Haftung bei einem Kartendiebstahl oder Missbrauch entfallen. Dies gilt ebenso bei Karten, die neben dem Magnetstreifen einen Chip (z.B. für Bezahlfunktionen) besitzen. Dann muss der Kunde beweisen, dass er tatsächlich betrogen wurde. In jedem Fall empfiehlt es sich bei der Entdeckung eines Kartenbetrugs möglichst schnell aktiv zu werden, um die betreffende Karte sperren zu lassen. Wer sich schnell beschwert hat zumindest gute Chancen, sein Geld komplett zurückzubekommen.